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Ratenschutzversicherung*.

Fahrspaß ohne finanzielles Risiko.

Die Ratenschutzversicherung übernimmt die laufenden Finanzierungsraten der versicherten Person bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Invalidität und Todesfall. Bei wahlweisem Abschluss der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung die Finanzierungsraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt des Anspruchs kein Arbeitnehmer oder Selbständiger so besteht alternativ zur Arbeitslosigkeitsversicherung Schutz gegen Schwere Krankheiten. Sie kann für alle Finanzierungsverträge von Premium Financial Services abgeschlossen werden.
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall
Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ** (die gesetzliche Lohnfortzahlung erfolgt bis zum 42. Tag). Im Höchstfall 150.000 EUR pro Vertrag bzw. 2.500 EUR pro Monat.
Vorteile: Finanzierung und Versicherung aus einer Hand
Ein beruhigendes Gefühl dank Absicherung Ihrer Finanzierung
Finanzielle Sicherheit
Unkomplizierte Abwicklung
Leistungen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. Schwerer Krankheit
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag (“Karenzzeit“) bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate je Versicherungsfall und max. 36 Monate während der Laufzeit der Finanzierung. ** Alternativ besteht Schutz gegen bestimmte Schwere Krankheiten. Besteht die Schwere Krankheit einen Monat nach Erstdiagnose fort („Karenzzeit“), so übernimmt die Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag.**

Versicherungslaufzeit
Die Laufzeit richtet sich nach der vereinbarten Dauer des Finanzierungsvertrags. Gültig für Privatkunden und juristische Personen zwischen 18 und 66 Jahren ***.
Das maximale Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags ist 67 Jahre.
Versicherer für die Lebensversicherung ist die Credit Life AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss. Versicherer für die Risiken Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit/Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit und die Soforthilfe bei Schwerer Krankheit ist die RheinLand Versicherungs AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss. Maßgeblich für die Ratenschutzversicherung sind die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen für die Ratenschutzversicherung.
** Ausgenommen die Schlussrate bei Ziel-Finanzierung.
*** Ausgenommen Bezieher von Altersrente, Frührente sowie Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente.

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