Premium Financial Services.
Rechtlicher Hinweis.
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Webseite und Ihr Interesse an unseren Produkten.
Einlagensicherung
Die BMW Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes
deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung
deutscher Banken GmbH angeschlossen.
Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut - vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen - Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind.
Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab 1. Januar 2025 8,75% der für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 der Bank.
Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter http://www.bankenverband.de abgefragt werden. Die Einlagensicherungsgrenze eines gesicherten Gläubigers liegt aktuell bei über 438 Mio. EUR (Stand 31.12.2019) pro Kunde.
Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut - vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen - Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind.
Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab 1. Januar 2025 8,75% der für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 der Bank.
Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter http://www.bankenverband.de abgefragt werden. Die Einlagensicherungsgrenze eines gesicherten Gläubigers liegt aktuell bei über 438 Mio. EUR (Stand 31.12.2019) pro Kunde.
Hinweise für Anleger
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier zur Verfügung
gestellten Informationen um eine Werbemitteilung und nicht um
einen Verkaufsprospekt, eine Finanzanalyse, Anlageberatung oder
Anlageempfehlung handelt.
Die BMW Premium Depots sind ein Produkt der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®).
Die BMW Bank sowie die European Bank for Financial Services GmbH erhalten im Wertpapiergeschäft Provisionen.
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Ombudsmannverfahren
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die
Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen.
Näheres regelt die "Verfahrensordnung des Ombudsmanns der
privaten Banken“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird
oder auf der Internetseite des Bundesverbandes deutscher Banken
e.V., www.bdb.de, eingesehen
werden kann. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. Brief,
Telefax, E-Mail) an den Ombudsmann der privaten Banken,
Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach 040307, 10062
Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de , zu
richten.
Europäische
Online-Streitbeilegungsplattform
Die Europäische Kommission hat unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
errichtet.
Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
Urheberrechte
Copyright BMW Bank GmbH, München (Deutschland). Alle Rechte
vorbehalten. Text, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und
Videos sowie deren Anordnung auf den Internetseiten der BMW Bank
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