Kunden Finanzieren & Leasen Versichern Über uns Kontakt Formularcenter
Customer products

Ratenschutzversicherung.*

Fahrspaß ohne finanzielles Risiko.

Die Ratenschutzversicherung übernimmt die laufenden Finanzierungsraten der versicherten Person bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Invalidität sowie Todesfall. Bei wahlweisem Abschluss der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung die Finanzierungsraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt des Anspruchs kein Arbeitnehmer oder Selbständiger, so besteht alternativ zur Arbeitslosigkeitsversicherung Schutz gegen Schwere Krankheiten.
Sie kann für alle Finanzierungsverträge von Premium Financial Services abgeschlossen werden.
Leistungen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. Schwerer Krankheit
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate je Versicherungsfall und max. 36 Monate während der Laufzeit der Finanzierung. ** Bei Erstdiagnose einer Schweren Krankheit während der Dauer des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn übernimmt die Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt planmäßig fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag. **
Versicherungslaufzeit
Die Laufzeit richtet sich nach der vereinbarten Dauer des Finanzierungsvertrags. Gültig für Privatkunden und juristische Personen zwischen 18 und 66 Jahren.
Das maximale Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags ist 67 Jahre.

* Versicherer für die Lebensversicherung ist die Credit Life AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss. Versicherer für die Risiken Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit/Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit und die Soforthilfe bei Schwerer Krankheit ist die RheinLand Versicherungs AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss. Maßgeblich für die Ratenschutzversicherung sind die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen für die Ratenschutzversicherung.
** Ausgenommen die Schlussrate bei Ziel-Finanzierung.
Kontakt

Fragen oder Anregungen? Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Zum Kontaktformular
Auf einen Blick

Hier finden Sie unsere Broschüre zu unseren Finanzierungs- und Versicherungsprodukten.

Download (Broschüre, PDF)
Home Sitemap Rechtlicher Hinweis Datenschutz Impressum International Händler Kunden