Ratenschutzversicherung.*
Fahrspaß ohne finanzielles Risiko.
Die Ratenschutzversicherung übernimmt die laufenden
Finanzierungsraten der versicherten Person bei
Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Invalidität
sowie Todesfall. Bei wahlweisem Abschluss der Versicherung gegen
Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung die
Finanzierungsraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Ist die
versicherte Person zum Zeitpunkt des Anspruchs kein Arbeitnehmer
oder Selbständiger, so besteht alternativ zur
Arbeitslosigkeitsversicherung Schutz gegen Schwere
Krankheiten.
Sie kann für alle Finanzierungsverträge von Premium Financial Services abgeschlossen werden.
Sie kann für alle Finanzierungsverträge von Premium Financial Services abgeschlossen werden.
Leistungen bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit bzw. Schwerer Krankheit
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die
Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz
abgeschlossen wurde,
die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten nach Ablauf einer
leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen bis zur Beendigung der
Arbeitslosigkeit,
maximal jedoch für 12 Monate je Versicherungsfall und max. 36
Monate während der Laufzeit der Finanzierung. ** Bei
Erstdiagnose einer Schweren
Krankheit während der Dauer des Versicherungsschutzes und nach
Ablauf der Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn
übernimmt die
Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt
planmäßig fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag. **
Versicherungslaufzeit
Die Laufzeit richtet sich nach der vereinbarten Dauer des
Finanzierungsvertrags. Gültig für Privatkunden und juristische
Personen zwischen 18 und 66 Jahren.
Das maximale Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags ist 67 Jahre.
Das maximale Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags ist 67 Jahre.
* Versicherer für die Lebensversicherung ist die Credit Life
AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss. Versicherer für die Risiken
Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit/Aufgabe der
selbstständigen Tätigkeit und die Soforthilfe bei Schwerer
Krankheit ist die RheinLand Versicherungs AG,
RheinLandplatz, 41460 Neuss. Maßgeblich für die
Ratenschutzversicherung sind die Allgemeinen und Besonderen
Versicherungsbedingungen für die
Ratenschutzversicherung.
** Ausgenommen die Schlussrate bei Ziel-Finanzierung.
** Ausgenommen die Schlussrate bei Ziel-Finanzierung.